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   OLG Brandenburg, 09.04.1998 - 2 U 125/97   

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https://dejure.org/1998,5734
OLG Brandenburg, 09.04.1998 - 2 U 125/97 (https://dejure.org/1998,5734)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.1998 - 2 U 125/97 (https://dejure.org/1998,5734)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 1998 - 2 U 125/97 (https://dejure.org/1998,5734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Landes fürüber sein Gebiet führende Bundesautobahnen; Art und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges; Pflicht zur Kontrolle von angebrachten Sicherungseinrichtungen an Straßenbaustellen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839; StrG BB § 10
    Kontrollumfang bei Autobahnbaustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB §§ 823 Abs. 1 839; StrG BB § 10
    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1161
  • VersR 1998, 912
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00

    Gegenstand und Umfang öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht;

    Sofern gegen 18.00 Uhr eine Kontrolle durchgeführt worden ist, ist es unter diesen Umständen ausreichend, wenn etwa um Mitternacht herum eine erneute Kontrolle durchgeführt wird (Senatsurteil vom 09.04.1998, VersR 1998, S. 912 f.).
  • LG Bochum, 24.07.2009 - 5 O 152/08

    Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht als

    Sie umfasst die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Straßenbenutzer hinreichend sicheren Zustandes (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09.04.1998, Az.: 2 U 125/97).

    Dabei richten sich die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09.04.1998, Az.: 2 U 125/97).

  • OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Straßenverhältnisse (Schlaglöcher)

    Grundsätzlich muß sich der Straßenbenutzer den Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH VersR 1979, 1055; Brandenburgisches OLG, MDR 1998, 1161).
  • OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg

    Die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, richten sich dabei nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen, OLG Brandenburg, VersR 1998, 912.
  • LG Koblenz, 28.07.2022 - 10 O 59/22

    Verkehrssicherungspflicht für auf einer Kreisstraße liegenden Pflasterstein

    Sie umfasst die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Straßenbenutzer hinreichend sicheren Straßenzustands (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. April 1998 - 2 U 125/97 -, Rn. 4, juris m.w.N.).

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss demgegenüber in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. April 1998 - 2 U 125/97 -, Rn. 4, juris m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 2 U 103/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich zur

    Zu beachten kann auch sein, ob die Verkehrseinrichtungen im Boden verankert sind oder nicht (Senat, Urteil vom 6. Februar 2001 - 2 U 35/00 -, NZV 2001, 373, Rdnr. 3 bei juris m. w. N.; Urteil vom 9. April 1998 - 2 U 125/97 -, MDR 1998, 1161; Hager ebd.
  • AG Frankenthal, 08.07.2016 - 3a C 53/15

    Baustellensicherung: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für

    Die Rechtsprechung geht hier zum Teil sogar (deutlich) weiter, wobei von dem Grundsatz auszugehen ist, dass sich die zeitlichen Abstände, innerhalb derer solche Kontrollen durchzuführen sind, nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen richten (BGH, VersR 1957, 202; OLG Brandenburg, DAR 1998, 315 sowie Urteil vom 02.02.2001 - 2 U 35/00; OLG Düsseldorf, NJWE-VHR 1996, 161; OLG Koblenz, NJWE-VHR 1996, 70; OLG Bremen, VersR 1979, 1126).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 U 103/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich zur

    Zu beachten kann auch sein, ob die Verkehrseinrichtungen im Boden verankert sind oder nicht (Senat, Urteil vom 6. Februar 2001 - 2 U 35/00 -, NZV 2001, 373 , Rdnr. 3 bei juris m. w. N.; Urteil vom 9. April 1998 - 2 U 125/97 -, MDR 1998, 1161 ; Hager ebd.
  • LG Essen, 09.01.2014 - 8 O 120/13

    Beschädigung eines anderen Kfz durch Umfahren eines mobilen Verkehrsschildes

    Art und Umfang der Kontrollpflicht richten sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen (OLG Brandenburg OLGR 1998, 247 m.w.N.).
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